Worum geht es?
Die jüngste Aktualisierung der EU-Produkthaftungsrichtlinie, die am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen mit sich, die sowohl Hersteller als auch Anwender von Software und anderen digitalen Produkten unmittelbar betreffen. Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, dass die Richtlinie die Produkthaftung auf Software und digitale Dienstleistungen ausweitet. Das bedeutet, dass Softwarehersteller und -anbieter nun den gleichen Haftungsregeln unterliegen wie Hardwarehersteller.
Darüber hinaus endet die Haftung eines Softwareherstellers nicht unbedingt mit dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Produkts. Sie bleibt bestehen, solange der Hersteller die Kontrolle über das Produkt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Hersteller Software-Updates oder -Upgrades liefert oder bereitstellen lässt.
Außerdem behandelt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie Open-Source-Software in einer differenzierten Weise und nimmt sie zunächst von der Produktionshaftung aus. Hardwarehersteller sind nun ebenfalls für Softwarekomponenten ihrer Produkte haftbar.
Änderungen gibt es auch im Bereich des Reselling. Reseller können Teil einer sogenannten Haftungskaskade werden, wenn andere Akteure in der Lieferkette, wie der Hersteller oder Importeur, nicht erreichbar sind oder nicht haften können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Richtlinien betrifft die Beweislast bei der Produkthaftung. Obwohl die Beweislast, dass ein fehlerhaftes Produkt zu einem Schaden geführt hat, nach wie vor beim Kläger liegt, sind Hersteller und andere Wirtschaftsakteure nun verpflichtet, relevante Beweismittel offenzulegen.
Zusammenfassung
- Die aktualisierte EU-Produkthaftungsrichtlinie weitet die Produkthaftung auf Software und digitale Dienstleistungen aus, sodass Softwarehersteller und -anbieter nun ähnlichen Haftungsregeln unterliegen wie Hardwarehersteller.
- Reseller, Hardwarehersteller sowie Betreiber von Open-Source-Software werden stärker in die Produkthaftung einbezogen als früher.
- Die Beweislastregelungen werden überarbeitet, wobei die Hersteller nun verpflichtet sind, relevante Beweismittel zu offenbaren, die den Schadensersatzanspruch unterstützen könnten.
Was heißt das genau?
Diese Neuerungen in der EU-Produkthaftungsrichtlinie haben weitreichende Implikationen für ein breites Spektrum von Akteuren im digitalen Umfeld, von Softwareentwicklern über Reseller bis hin zu Hardwareherstellern. Die Ausweitung der Produkthaftung auf Software und digitale Dienstleistungen kann dazu führen, dass Hersteller nun stärker zu Verantwortung gezogen werden können, wenn Fehler zu Schäden führen. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die in diese Kategorie fallen, sich dieser Änderungen bewusst sind und ihre Praktiken entsprechend anpassen.
LET'S TALK!
Quelle
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Das ändert sich mit der neuen EU-Produkthaftung
Quelle: COMPUTERWOCHE startet mit neuem Web-Auftritt durch | Computerwoche
Tue, 11 Feb 2025 04:11:23 +0000